Ein neues Jahr bringt neue Regelungen mit sich. Seit dem 01. Januar 2017 gelten neue Vorschriften hinsichtlich der Energieeffizienzklassen von Elektromotoren. Sie wissen noch nicht genau was sich ändert? Lesen Sie hier die kurze Zusammenfassung.
Der Zeitplan der EU-Verordnung für Elektromotoren hat zum 01. Januar 2017 seine letzte Phase erreicht. Nach Inkrafttreten der Anforderungen an Elektromotoren in 2011 und 2015 folgt nun die letzte Stufe. Ab 1. Januar 2017 gilt: Neu in Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75kW bis 375 kW müssen entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen. Werden Motoren mit der Energieeffizienzklasse IE2 in Umlauf gebracht, dürfen die Motoren nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.
Hier eine Übersicht über den Einsatz der unterschiedlichen Energieeffizienzklassen:
IE 1, Wirkungsgrad Standard, Leistung < 0,75 kW
IE 2, Wirkungsgrad Hoch, Leistung ab 01.01.17 0,75 kW - 375 kW mit FU
Sollten Sie Fragen zur neuen IE3 Verordnung von Elektromotoren haben helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GEMOTEG GmbH & Co. KG ab Lager oder kurzfristig nahezu alle italienischen Getriebe und Getriebemotoren - Elektromotoren, Frequenzumrichter und Antriebssysteme. Unsere Politik ist es, sowohl einzelne Antriebe als auch komplette Antriebssysteme für den Maschinenbau, die Fördertechnik, die Verfahrens und Automatisierungstechnik und viele andere Bereiche der Industrie nach Ihren Anforderungen zu liefern. Mit unserer persönlichen Beratung finden auch Sie die Lösung Ihres Problems. Jahrelange Zusammenarbeit mit zuverlässigen internationalen Lieferanten sichert auch in Zukunft die Weiterentwicklung unserer Produkte auf höchstem Niveau.
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