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03.06.2016

Neue Wege durch WLAN Gesetzesänderung

Brandaktuell ist die Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs bezüglich der Frage der Haftbarkeit bei Nutzung öffentlichen WLANs. Mit dieser Änderung würde Deutschland dem Zeitgeist folgen und in Sachen "Neuland" wesentlich innovativer werden. Zurzeit macht sich derjenige strafbar, über dessen WLAN illegale Downloads getätigt werden, oder sonstige illegale Dinge im Internet getrieben werden. Die Haftungsrisiken für die Betreiber der WLAN Hotspots sind derzeit also zu hoch, als dass man den Leuten freien Zugang zu ihrem WLAN geben könnte. Dies soll sich jedoch im Laufe des Jahres 2016 ändern. Künftig soll nämlich der User dafür haftbar gemacht werden können, was er über dieses frei verfügbare WLAN treibt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, holt Deutschland in Sachen WiFi-Verfügbarkeit gegenüber den Spitzenreiter-Ländern wie Südkorea und Schweden deutlich auf, denn dann wird das Bereitstellen von solchen öffentlichen Hotspots für Städte und Gastronomen zunehmend interessanter. Um solche großen Vorhaben wie zum Beispiel Laternen mit WLAN auszustatten, was es in anderen Ländern schon umgesetzt wird, bieten sich ideal Mobilfunk Router an, welche keine teuren terrestrischen Verkabelungen benötigen. Diese finden bereits leise Anklang im Bereich der Logistik, im Sinne von M2M-Kommunikation. Durch die Gesetzesänderung jedoch, erhält diese Branche ganz neue Märkte.






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